Wir begleiten Sie bei der Unternehmensgründung oder beim Unternehmenskauf. Wir erstellen mit Ihnen eine tragfähige Finanzplanung auf der Grundlage der von uns gemeinsam erarbeiteten und geeigneten Rechtsform. Auch unterstützen wir Sie bei der Bewertung und konkreten Verhandlungen zum Kauf eines Unternehmens oder bei Finanzierungsgesprächen.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen die branchenüblichen Dienstleistungen an (z.B. Steuererklärungen, Jahresabschluss, Personalabrechnungen, Finanzbuchhaltung).
Insbesondere in der Personalabrechnung ist ein umfangreiches und aktuelles Wissen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht erforderlich. Deshalb haben wir in diesem Arbeitsbereich ein Kollegenteam etabliert, das sich ausschließlich auf diese Schwerpunktthemen konzentriert. Mit diesem Spezialisten-Team sind wir auch für die Abwicklung umfangreicher Abrechnungen für Unternehmen mit größeren Personalbeständen gut aufgestellt. Korrekte und termingerechte Abrechnungen sind bei uns selbstverständlich! Unser Team übernimmt auch gerne die beratende Begleitung Ihrer unternehmensinternen Personalverwaltung.
Unsere Welt und unser Steuerrecht sind global. Auch unsere Dienstleistungen machen nicht an den Landesgrenzen halt. Wir unterstützen Sie sowohl in Outbound- als auch in Inbound-Fällen. Dies reicht von der Beratung zur optimalen steuerlichen Gestaltung von inländischen Niederlassungen, über die umsatzsteuerliche Registrierung bis zur Gründung einer inländischen Tochtergesellschaft. Hierzu binden wir - bei Bedarf - ausländische Kollegen zur kompetenten Beratung im Zielstaat ein.
Gerne lösen wir für Sie auch grenzüberschreitende Fragestellungen im Bereich der Einkommens- oder Erbschaftsbesteuerung.
Bei der Gestaltung einer Unternehmensnachfolge sind neben persönlichen auch komplexe betriebswirtschaftliche, steuer- und gesellschaftsrechtliche Fragen zu klären. Wir helfen Ihnen, die Unternehmensnachfolge effizient und konfliktfrei zu gestalten.
Sollten Sie an den Verkauf Ihres Unternehmens denken, können wir Ihnen in einer ersten Unternehmenswertschätzung eine Kaufpreisvorstellung vermitteln oder eine tragfähige Unternehmensbewertung vornehmen.
Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sieht das deutsche Handelsrecht eine Jahresabschlussprüfung vor. Oftmals ist auch in Gesellschaftsverträgen eine jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorgesehen.Wir stehen Ihnen gerne in diesem Zusammenhang zur Verfügung und führen für Ihr Unternehmen sowohl Pflichtprüfungen als auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen kompetent und fristgerecht durch.Unser Prüfungsteam ist bundesweit tätig, wobei unser geografischer Schwerpunkt im Rhein-Main Gebiet liegt.
Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sieht das deutsche Handelsrecht eine Jahresabschlussprüfung vor. Oftmals ist auch in Gesellschaftsverträgen eine jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorgesehen.Wir stehen Ihnen gerne in diesem Zusammenhang zur Verfügung und führen für Ihr Unternehmen sowohl Pflichtprüfungen als auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen kompetent und fristgerecht durch.Unser Prüfungsteam ist bundesweit tätig, wobei unser geografischer Schwerpunkt im Rhein-Main Gebiet liegt.